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Author Topic: Binnenschiffahrt auf dem Rhein  (Read 5449 times)

TheGoslarer

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Binnenschiffahrt auf dem Rhein
« on: February 26, 2008, 15:06:38 »

Hallo zusammen!
Da hier im Forum ja einige dabei sind, die mit der Schiffahrt zu tun haben, denke ich mal das ihr mir meine Frage gut beantworten könnt.
Ich bin LKW-Fahrer und kömme in Deutschland und Europa viel rum.Heute bin ich wieder mal über den Rhein bei Düsseldorf gefahren und habe wieder was gesehen was ich Euch schon lange mal fragen wollte.
1.
Mir ist aufgefallen das auf den Rhein Linksverkehr herrscht und ich bin der Meinung auf den meisten Binnengewässern, zumindest in Deutschland, ist Rechtsverkehr.

Warum ist das auf den Rhein anders?

2.
Da gibt es aber auf den Rhein noch eine Besonderheit, auf den Rhein haben alle Fracht- und Fahrgastschiffe eine blaue Tafel auf der Steuerbordseite mit weißen Licht in der Mitte (ich glaube es blinkt sogar).

Was ist und heißt das?
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MfG Falko
Für Rechtschreibfehler sind meine Finger verantwortlich,das Gehirn trägt keine Schuld!!!
Team-KSKcenter]

HMS-Borky

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Re: Binnenschiffahrt auf dem Rhein
« Reply #1 on: February 26, 2008, 15:50:31 »

Moin TheGoslarer,

also das ist schon der Zusammenhang, die blaue Tafel mit dem blinkenden Licht, gibt dem entgegenkommenden Schiff das Zeichen für Steuerbord Steuerbord (also Linksverkehr).
Auf dem Rhein gibt es sogar Streckenabschnitte, die nur mit Linksverkehr befahren werde dürfen, aufgrund der Wassertiefen und Strömungen. Wiederum gibt es auch Strecken wo der Linksverkehr verboten ist (mir ist nur einen Strecke auf der Donau bekannt wo dies so zutrifft).

Hier habt ihr noch mal ein Bild von einer blauen Tafel. ;D

MFG Andy

PS: hoffe deine Frage beantwortet zu haben?

 
« Last Edit: February 26, 2008, 16:10:28 by HMS-Borky »
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tos77

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Re: Binnenschiffahrt auf dem Rhein
« Reply #2 on: February 26, 2008, 17:18:25 »

Moin moin,

ich bin zwar kein Fachmann, aber ich klinke mich hier mal ein und versuche zu ergänzen.

Über die blaue Tafel (auch mit weißem Blinklicht) ist unter anderem etwas in § 6.04 der BinSchStrO (Binnenschiffahrtsstraßenordnung) zu finden.

Hier klicken: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/BinSchStrO/Erster_Teil/Kapitel_6/6.04/index.html

Kurzfassung: Der Bergfahrer (von der Mündung zur Quelle) darf sich die Fahrwasserseite aussuchen. Bleibt er "rechts", möchte also die Begegnung an Backbord (in Fahrtrichtung links), braucht er kein Zeichen zu geben. Wählt er die "linke" Seite, möchte also eine Begegnung an Steuerbord (in Fahrtrichtung rechts) zeigt er die blaue Tafel (bei Nacht weißes Funkellicht) an Steuerbord.
Der entgegenkommende Talfahrer zeigt als Bestätigung ebenfalls die blaue Tafel bzw. Funkellicht an Steuerbord.

Bergfahrer befahren üblicherweise die Innenkurven, da hier die Fließgeschwindigkeit des entgegen strömenden Wassers geringer ist. In einer Linkskurve wird dementsprechend die linke Fahrwasserseite ausgewählt.

Sollte ich mit meiner Erklärung daneben liegen  ???, bitte ich um Korrektur vom Fachmann.
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HMS-Borky

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Re: Binnenschiffahrt auf dem Rhein
« Reply #3 on: February 26, 2008, 17:38:02 »


Moin moin,

ich bin zwar kein Fachmann, aber ich klinke mich hier mal ein und versuche zu ergänzen.

Über die blaue Tafel (auch mit weißem Blinklicht) ist unter anderem etwas in § 6.04 der BinSchStrO (Binnenschiffahrtsstraßenordnung) zu finden.

Hier klicken: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/BinSchStrO/Erster_Teil/Kapitel_6/6.04/index.html

Kurzfassung: Der Bergfahrer (von der Mündung zur Quelle) darf sich die Fahrwasserseite aussuchen. Bleibt er "rechts", möchte also die Begegnung an Backbord (in Fahrtrichtung links), braucht er kein Zeichen zu geben. Wählt er die "linke" Seite, möchte also eine Begegnung an Steuerbord (in Fahrtrichtung rechts) zeigt er die blaue Tafel (bei Nacht weißes Funkellicht) an Steuerbord.
Der entgegenkommende Talfahrer zeigt als Bestätigung ebenfalls die blaue Tafel bzw. Funkellicht an Steuerbord.

Bergfahrer befahren üblicherweise die Innenkurven, da hier die Fließgeschwindigkeit des entgegen strömenden Wassers geringer ist. In einer Linkskurve wird dementsprechend die linke Fahrwasserseite ausgewählt.

Sollte ich mit meiner Erklärung daneben liegen  ???, bitte ich um Korrektur vom Fachmann.


Joah is richtig, bloß ich wollte es so erklären, so das es alle versetehen, außerdem dies steht in der Verordung aber frage mal einen Binnenschiffer, der gibt die so einen ähnlichen Antwort wie ich  ;D

MFG Andy
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mindscraper

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Re: Binnenschiffahrt auf dem Rhein
« Reply #4 on: March 05, 2008, 10:20:04 »

Eine Links und/oder Rechtsfahrregelung gibt es eigentlich nicht wirklich, die erklärung von tos77 stimmt im großen und ganzen. Es geht im großen und ganzen um die Strömung auf welcher Seite gefahren wird. Um aber ein Chaos zu verhindern überlegte man sich die für die Bergfahrt bessere Seite und legte somit die Fahrseite fest.

Außnahmen gibt es natürlich auch, so werden bei Baustellen z.B. die Seiten reguliert und unter Brücken oder engen Kurven, dies jedoch eher auf den kleineren Flüßen.

Was auch eine Rolle spielt, der Tiefgang der Schiffe so wird man des öfteren sehen das kundige Schiffer auch außerhalb der Fahrrinne fahren.
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