Moin moin,
ich bin zwar kein Fachmann, aber ich klinke mich hier mal ein und versuche zu ergänzen.
Über die blaue Tafel (auch mit weißem Blinklicht) ist unter anderem etwas in § 6.04 der BinSchStrO (Binnenschiffahrtsstraßenordnung) zu finden.
Hier klicken: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/BinSchStrO/Erster_Teil/Kapitel_6/6.04/index.html (http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/BinSchStrO/Erster_Teil/Kapitel_6/6.04/index.html)
Kurzfassung: Der Bergfahrer (von der Mündung zur Quelle) darf sich die Fahrwasserseite aussuchen. Bleibt er "rechts", möchte also die Begegnung an Backbord (in Fahrtrichtung links), braucht er kein Zeichen zu geben. Wählt er die "linke" Seite, möchte also eine Begegnung an Steuerbord (in Fahrtrichtung rechts) zeigt er die blaue Tafel (bei Nacht weißes Funkellicht) an Steuerbord.
Der entgegenkommende Talfahrer zeigt als Bestätigung ebenfalls die blaue Tafel bzw. Funkellicht an Steuerbord.
Bergfahrer befahren üblicherweise die Innenkurven, da hier die Fließgeschwindigkeit des entgegen strömenden Wassers geringer ist. In einer Linkskurve wird dementsprechend die linke Fahrwasserseite ausgewählt.
Sollte ich mit meiner Erklärung daneben liegen
, bitte ich um Korrektur vom Fachmann.