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Author Topic: Die kleine Seefahrtsschule  (Read 17389 times)

HMS Borky

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Die kleine Seefahrtsschule
« on: May 03, 2008, 19:25:59 »


Moin Moin und Herzlich Wilkommen in  "Die kleine Seefahrtsschule"

Kapitel 1: Allgemeines
1. Allgemeine Begriffe
2. Schiffstypen

Kapitel 2: UKW Funk
2.1 Funkkanäle
2.2 Das Funkalphabet
2.3 Das Mayday
2.4 Mayday Relay

Kapitel 3: Fahrverhalten
3.1 Fahrregeln
3.2 Fahrtipps
3.3 Schifffahrtszeichen

Kapitel 4: Schallsignale
4.1 Schallsignal ausführlich
4.2 Schallsignal-Tafel (mit Download)

Kapitel 5: Flaggen
5.1 Flaggenführung auf Schiffen
5.2 Flaggenalphabet

Ich will noch betonen, das dies hier nicht alles ich geschrieben habe. Sondern einiges nur die Zusammenfassung des vorgänger Topic´s ist ;)


© Andy Schweiger, Kelheim, den 03.05.2008
« Last Edit: July 16, 2008, 11:04:49 by HMS Borky »
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HMS Borky

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Re: Die kleine Seefahrtsschule
« Reply #1 on: May 03, 2008, 19:26:33 »

Kapitel 1


1.1 Allgemeine Begriffe
A

Achteraus    Hinter dem Schiff; verlängerte Kiellinie
Achterlich    Gesamter Bereich von Backbord (links) bis Steuerbord (rechts) hinter dem Schiff
Achtern    Hinterer Teil eines Schiffes
Anker    Gerät, welches an einer Kette zu Wasser gelassen wird; gräbt sich im Grund in den Boden und hält das Schiff auf Position
Auf Reede    Warte- / Halteposition außerhalb eines Hafens oder einem bestimmten Ziel vorgelagert - auf Reede liegend
Auslaufen    Schiff verläßt den Hafen
Ausschiffen    Passagiere verlassen das Schiff; von Bord gehen

B

Backbord     Linke Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung
Bake    An Land stehendes, weit sichtbares Seezeichen
Bilge (sprich: Bilsch)    Unterer Raum im Schiffsrumpf zum auffangen betriebsbedingter Flüssigkeiten
Blaues Band    Auszeichnung für die schnellste Atlantiküberquerung / Seit 1952 im Besitz der "United States" (3 Tage, 10 Stunden und 40 Minuten exakte Fahrzeit
Bootsstationen    Sammelplatz bei den Rettungsbooten für Notfälle
Brücke    Kommandozentrale des Schiffes
Bruttoraumzahl (BRZ)    Aktuelle Maßeinheit zur Ermittlung der Schiffsgröße
Bruttoregistertonne (BRT)    Veraltete Maßeinheit zur Ermittlung der Schiffsgröße
Bug    Vorderer Teil des Schiffes
Bugstrahlruder    Manövrierhilfe; quer im Schiffsrumpf installierter Antriebspropeller
Bullauge    Rundes, wasserdichtes Fenster einer Kabine
Bunker    Treibstoff und Treibstofflager eines Schiffes
Bunkern    Treibstoff aufnehmen; sprichw, Betanken des Schiffes

C

Cabin Steward     "Zimmerkellner", Bedienung im Kabinenbereich
Chefingenieur (Chief)    Der ranghöchste technische Offizier an Bord
Crew (sprich: Kru)    Die Schiffsbesatzung; Bordpersonal

D

Davit     Kleiner Schiffskran; zum absenken eines Rettungsbootes bzw. Tenderbootes ins Wasser
Deck    Etage bzw. Stockwerk eines Schiffes
Dippen    Seemännischer Gruß eines Schiffes; Flagge wird kurz auf Halbmast gesenkt

E

Echolot     Technisches Hilfsmittel zum feststellen der Wassertiefe
Einschiffen    Betreten eines Schiffes; an Bord gehen
ETA    "Estimated / Expected Time of Arrival"; voraussichtliche Ankunft eines Schiffes

F

Faden     Englisches Längenmaß in der Seefahrt; 1 Faden = 6 Fuss = 1,83 Meter
Fallrep    Aussenbords angebrachte Schiffstreppe
Feuerschiff    Fest verankertes Schiff mit einem Leuchtfeuer; ähnliche Bedeutung wie ein Leuchtturm; an nautisch wichtiger Position; warnt vor Gefahren
Flaggenstock    Fahnenmast am Heck
Freestyle Cruising    Kreuzfahrt in legerer Atmosphäre; keine Kleidervorschriften und keine bindenden Essenszeiten
Freibord    Die Höhe der Bordwand über der Wasserlinie
Freihafen    Hafenbereich ohne Zollgebührenerhebung
Freiheit der Meere    Allgemeines, jeder Nation zustehendes Recht zum befahren der Meere

G

Galley     Schiffsküche; auch Kombüse genannt
Gezeiten    Periodisches steigen und fallen des Wassers zwischen Hoch- und Niedrigwasser
Gieren    seitliches abweichen vom Kurs
GMT    "Greenwich Mean Time"; mittlere Ortszeit des Nullmeridians in England
Große Fahrt    Weltweite Seefahrt; auf große Fahrt gehen - die sieben Meere befahren

H

Harbour     Englischer Begriff für Hafen
Heck    Hinterer Teil des Schiffes; Ende des Schiffsrumpfes
Heuer    Verdienst von Seeleuten für die Arbeit auf einem Schiff; Lohn, Gehalt
Hieven    Seemännisch für "eine Last anheben"
Hundewache    Nachtwache auf See zwischen 00:00 und 04:00 Uhr

I/J

Inaugural Sailing     Erste Fahrt eines Schiffes
Itinerary    Reiseroute eines Schiffes
IMO    "Internationale Maritime Organisation"; Weltschifffahrtsorganisation der vereinten Nationen mit Sitz in London
IMO-Nummer    Nummer zur Identifizierung eines Schiffes; bleibt auch bei Namensänderung und Verkauf erhalten
Jacobsleiter    Strickleiter aus Tauen und Holzsprossen zum annehmen und absetzen eines Lotsen über die Seite eines Schiffes
Jungfernfahrt    Erste Reise eines Schiffes nach Fertigstellung und Auslieferung an die Reederei

K

Kabinen     Wohn- und Schlafräume der Crew und der Passagiere
Kapitän    Verantwortlicher Schiffsführer; oberster Chef an Bord
Kentern    umkippen eines Schiffes
Kielwasser    Sichtbare Wasserspur eines sich in Fahrt befindlichen Schiffes
Kimm    Sichtbarer Horizont auf See
Krähennest (Crowsnest)    Seemännisch für Aussichtsplattform am vorderen Schiffsmast; an Bord eines Kreuzfahrtschiffes auch eine hochgelegene Lounge oder Bar mit besonders guter Rundumsicht
Kurs    Angesteuerte Fahrtrichtung eines Schiffes; wird in Grad angegeben; als Basis dient die Gradeinteilung des Kreises (Kreis = 360 Grad)
Kursschreiber    Gerät zum aufzeichnen aller Kursänderungen

L

Leck     Undichte, wasserdurchlässige Stelle an einem Schiff
Lee    Dem Wind abgewandte Seite eines Schiffes
Lenzen    Wasser oder Öl aus einem Raum pumpen
Löschen    Ein Schiff entladen
Log (auch Logge)    Gerät zum messen der Schiffsgeschwindigkeit
Logbuch    Schiffstagebuch; zum eintragen besonderer Vorkommnisse während einer Reise; Einträge werden vom Kapitän oder den Wachoffizieren vorgenommen
Lotse    Gewässerkundiger Berater des Kapitäns für das Befahren schwieriger oder gefährlicher Seewege und Fahrwasser
Luv    Dem Wind zugewandte Seite des Schiffes

M

ain Sitting     Erste Sitzung im Speisesaal; auf vielen Kreuzfahrtschiffen müssen aus Platzgründen die Mahlzeiten in zwei Sitzungen eingenommen werden
Manifest    Verzeichnis über Passagiere; Crew und Ladung zur jeweiligen Reise
Maschinentelegraph    Gerät zum übermitteln der Fahrbefehle zwischen Brücke und Maschinenraum
Mega-Cruiser    Bezeichnung für besonders große Kreuzfahrtschiffe
Messe    Speiseraum für die Crew
Mittschiffs    Zentrale Linie zwischen Bug und Heck; Null-Grad-Stellung des Ruders
Muster Station    Zugeteilter Bereich und Standort für Rettungsaktionen

N

Nautik     Schifffahrts- und Seefahrtskunde; die Kunst der Navigation und Schiffsführung
Niedergang    Treppe im Inneren eines Schiffes

P

Panamax-Schiff     Schiff, welches aufgrund seiner Größe noch den Panama-Kanal befahren kann; maximale Abmessungen: 294 m Länge, 32 m Breite, 12 m Tiefgang
Peildeck    Oberhalb der Brücke befindliches Beobachtungsdeck eines Schiffes
Peilung    In Grad angegebene Richtung eines Ziels oder Objekts
Port of Destination    Bestimmungshafen eines Schiffes
Pullen    Rudern
Pütz    Kleiner Wassereimer; meist aus verzinktem Blech

Q

Querab     Seitlich des Schiffes

R

Radar     "Radio Detecting And Ranging"; elektronisches Hilfsmittel zur Navigation und Standortbestimmung
Reling    Geländer auf freiliegenden Deckflächen
Repeater    Kunden, die mehr als einmal bei einer Reederei gebucht haben
Rollen    Bewegung des Schiffes bei Seegang um seine Längsachse
Ruder    Steuerung des Schiffes
Rumpf    Der Schiffskörper ohne seine Aufbauten

S

Schanzkleid     Etwa 1,5 Meter hohe Schutzwand um das Schiffsdeck
Schott    Wasserdicht schließbare Trennwände zwischen den Rumpfkammern
Schraube (Schiffsschraube)    Antriebspropeller unter dem Heckbereich eines Schiffes
Second Sitting    Zweite Sitzung im Speisesaal
Seemeile    Nautisches Längenmaß; 1 sm entspricht 1,852 Kilometern
Sextant    Gerät zur Standortbestimmung
SOLAS    Internationales Ãœbereinkommen über die Sicherheit menschlichen Lebens auf See
SOS    Abk. für "Save our Souls" - Rettet unsere Seelen; internationales Notrufzeichen
Staff-Kapitän    Stellvertreter des Kapitäns auf Kreuzfahrtschiffen
Stampfen    Schaukeln in Längsrichtung
Steuerbord    Die rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung
Stranden    Auf Grund laufen

T

Tender     Boot zum Ein- und Ausschiffen der Passagiere wenn das Schiff auf Reede liegt
Tiefgang    Maß zwischen der Wasseroberfläche bis zum tiefsten Punkt des Schiffes

U-Z

Untiefe     Flache Wasserstelle
Verholen    Ein Schiff im Hafen von einer Liegestelle zur anderen bringen
Vorsteven    Vorderster Teil des Schiffes
Wache    Dienstzeit des Seemanns; üblich 4 Stunden - dann 8 Stunden frei (wechselnd)
Wasserlinie    Höhe der Wasserfläche am Schiffsrumpf
Windjammer    Große Segelschiffe; z.B. Gorch Fock
Zodiac    Vorwiegend auf Expeditions-Kreuzfahrtschiffen mitgeführte Schlauchboote mit Motorantrieb zum Austendern der Passagiere in flachem Wasser
Zurren    Gegenstände an Bord mittels Gurten oder Leinen sichern






1.2 Schiffstypen

Bulker
= Ein Schiffstyp, der mehrere große Laderäume besitzt und Schüttgüter, wie Erz, Kohle, Getreide, Soja o.ä. in großen Mengen transportiert

Feeder = Ein Feederschiff ist ein speziell für Container- oder Autotransporte gebautes Frachtschiff, das als Zulieferer und Verteiler für große Seeschiffe bzw. Seehäfen tätig ist. Die Beladung erfolgt hier an den Containerterminals

FEU = Fortyfoot Equivalent Unit = 40" Container (ca. 13mtr.), neben dem TEU der meist genutzte Containertyp

Kreuzfahrtschiff = Ein Kreuzfahrtschiff ist ein Passagierschiff, dessen Aufgabe nicht die Beförderungsleistung von einem Hafen zu einem anderen, sondern die Reise (Kreuzfahrt) an sich ist. In der Regel werden mehrere touristisch interessante Ziele einer Region oder eines Seegebiets in einem bestimmten Zeitraum planmäßig angelaufen.

Panamax = Schiffstyp, der aufgrund seiner Abmessungen gerde so durch den Panamakanal fahren kann, ursprünglich bemessen anhand des größten US-Kriegsschiffes (zum Bau des Panamakanals)

Schlepper = Schlepper sind besonders stark motorisierte Schiffe, die zum Ziehen und Schieben anderer Schiffe eingesetzt werden. Meist werden zum Ziehen Schlepptrossen verwendet, die am Schlepper an Haken eingehängt oder an Seilwinden aufgerollt sind.

Seebäderschiff = Seebäderschiffe sind Passagierschiffe zum Personentransport zwischen den Badeorten an der deutschen Ostseeküste, nach Helgoland oder zu den ostfriesischen und nordfriesischen Inseln

Suezmax = Schiffstyp, der aufgrund seiner Abmessungen gerade so durch den Suezkanal (somit auch nicht durch den Panamakanal) fahren kann, zumeist Bulker oder Tanker

TEU = Twentyfoot Equivalent Unit = Standart 20" Container (ca. 6 mtr.), Maßeinheit für das Bemessen der Ladekapazität eines Container Schiffes

ULCC = Ultra Large Crude Carrier = Ultra großer Öltanker - Trägt 300.000 - 500.000 Tonnen

VLCC = Very Large Crude Carrier = Sehr großer Öltanker - 274 mtr. und mehr trägt 150.000 - 350.000 Tonnen


© Andy Schweiger, Kelheim, den 03.05.2008
« Last Edit: July 01, 2008, 13:23:49 by HMS Borky »
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HMS Borky

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Re: Die kleine Seefahrtsschule
« Reply #2 on: May 03, 2008, 19:27:01 »

Kapitel 2


2.1 Funkkanäle

Die wichtigsten UKW Kanäle (Ultrakurzwellen Kanäle) im Überblick:

Kanal 06 internationaler Verkehr und SAR-Einsätze
Kanal 08 Fracht- und Fahrgastschiffe
Kanal 09 Wasserschutzpolizei und Lotsendienste
Kanal 10 SAR-Verkehr mit Luftfahrzeugen
Kanal 13 Behördenfahrzeuge ( zb.Wasser- und Schifffahrtsamt)
Kanal 16 internationaler Not- und Anrufkanal
Kanal 69 Zitat Sturmfahrt: "zum sabbeln untereinander....."
Kanal 70 DSC / GMDSS
Kanal 73 Schleppverbände und Bagger
Kanal 72 Sportboote und Yachten
Kanal 77 Fischereifahrzeuge


2.2 Das Funkalphabet

Buchstabe

A
B    
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Z
Y
international

Alfa
Bravo
Charly
Delta
Echo
Foxtrott
Golf
Hotel
India
Juliett
Kilo
Lima
Mike
November
Oskar
Papa
Quebeck
Romeo
Sierra
Tango
Uniform
Zulu
Whiskey
X-Ray
Yankee
Victor


2.3 Das Mayday

Notzeichen:                               Kanal 16
Mayday
Mayday
Mayday
hier ist
"Terschelling" in Not
"Terschelling" in Not
"Terschelling" in Not
DKUT
Mayday
"Terschelling" in Not
DKUT
4 Seemeilen nordöstlich der Insel Wangerooge
Haben Brand im Maschinenraum
Sprechtaste drücken ca. 10 Sec.
Sprechtaste drücken ca. 10 Sec.
"Terschelling" in Not
DKUT
Over

Für das Mayday, dank an Faxe
2.4 Mayday Relay

Und hier die ultimative Notruf Weiterleitung  Cheesy

Mayday Relay
Mayday Relay
Mayday Relay

Hier ist

Seefalke
Seefalke
Seefalke

DKSN

Mayday Terschelling DKUT

> Position 4 Seemeilen nordöstlich der Insel Wangerooge
> Wiederhole:
> 4 Seemeilen nordöstlich der Insel Wangerooge

> Haben Brand im Maschinenraum

Over
Für das Mayday Relay, danke an Kenter-Colja

Hier unten könnt ihr mal einen "vorbildlicher Funkspruch" Downloaden ;)


© Andy Schweiger, Kelheim, den 03.05.2008
« Last Edit: October 12, 2009, 16:23:23 by Bottman »
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HMS Borky

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Re: Die kleine Seefahrtsschule
« Reply #3 on: May 03, 2008, 19:27:27 »

Kapitel 3

3.1 Fahrregeln


Hier der wichtigste Grundsatz aus der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.


Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf Anforderung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen.



Allgemeine Fahrregeln


Fahrzeuge haben nach Möglichkeit auf allen Verkehrwegen und -flächen die rechte Seite des Fahrwassers zu halten und dabei so zu fahren, dass sie dabei die Verkehrswege nicht mehr und nicht länger als nötig in Anspruch nehmen.

Das Benutzen der linken Fahrwasserseite ist:

1. für Fahrzeuge im Lotsenversetzdienst,
2. beim Manövrieren mit Großschiffen,
3. im Ãœbrigen nur auf kurzen Strecken zwischen benachbarten Hafenbecken, Einfahrten
oder Liegeplätzen

und unter der Voraussetzung zulässig, dass die Gefährdung der durchgehenden Schifffahrt
"ausgeschlossen" werden kann.


2) Alle in Fahrt befindlichen Fahrzeuge - einschließlich der außergewöhnlichen Schlepp- und
Schubverbände - müssen den Wegerechtschiffen ausweichen.

3)
Ergänzend zu § 25 Absatz 2 der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung gelten für die Vorfahrt
folgend Regelungen:

1. Fahrzeuge, die das Hauptfahrwasser benutzen, haben Vorrang vor den aus Nebenfahrwassern oder sonstigen Verkehrsflächen kommenden Fahrzeugen,

2.
Fahrzeuge, die ein Nebenfahrwasser benutzen, haben Vorrang vor den aus sonstigen Verkehrsflächen kommenden Fahrzeugen,

3. Fahrzeuge auf sonstigen Verkehrsflächen sind ausweispflichtig, wenn sich ihr Kurs und der eines Fahrzeuges an ihrer Steuerbordseite (Rechte Seite) so kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht (Rechts vor Links)




Wegerechtschiffe sind:

wegen ihres Tiefgangs, ihrer Länge oder wegen anderer Eigenschaften gezwungen  den tiefsten Teil des Fahrwassers für sich in Anspruch zu nehmen.

3.2 Fahrtipps


Steuerbord= Rechts/ Grünes Licht, Tonne

Backbord= Links/ Rotes Licht, Tonne

Fahrwasser ist:

ein durch Seezeichen makierter Weg, der den Schiffsverkehr in einem Gewässer entlang der sicherste oder tiefste Route leitet. "Im Schiffsimulator Rote und Grüne Tonnen".


Betonnung


3.3 Schifffahrtszeichen

Schifffahrtszeichen


© Andy Schweiger, Kelheim, den 03.05.2008
« Last Edit: June 25, 2008, 08:29:34 by HMS Borky »
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HMS Borky

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Re: Die kleine Seefahrtsschule
« Reply #4 on: May 03, 2008, 19:27:57 »

4. Kapitel


4.1 Schallsignal ausführlich

a) Haben Fahrzeuge einander in Sicht, so muß ein Maschinenfahrzeug in Fahrt beim Manövrieren nach diesen Regeln das Manöver durch folgende Pfeifensignale anzeigen:

Ein kurzer Ton: "Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord";


Zwei kurze Töne:"Ich ändere meinen Kurs nach Backbord";

Drei kurze Töne:"Ich arbeite rückwärts".

4c) Haben Fahrzeuge in einem engen Fahrwasser oder einer Fahrrinne einander in Sicht, so gilt folgendes:

Ein überholendes Fahrzeug muß nach Regel 9 Buchstabe e Ziffer i seine Absicht durch folgende Pfeifensignale anzeigen:

-
Zwei lange Töne und ein kurzer Ton: "Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Steuerbordseite zu überholen";
-
Zwei lange und zwei kurze Töne: "Ich beabsichtige, Sie an Ihrer Backbordseite zu überholen".

Das zu überholende Fahrzeug muß, wenn es nach Regel 9 Buchstabe e Ziffer i handelt, seine Zustimmung durch folgendes Pfeifensignal anzeigen:

Ein langer, ein kurzer, ein langer, ein kurzer Ton.

5d) Wenn Fahrzeuge in Sicht sich einander nähern und eines aus irgendeinem Grund die Absicht oder die Maßnahmen des anderen nicht versteht oder zweifelt, ob das andere zur Vermeidung eines Zusammenstoßes ausreichend manövriert, muß es dies sofort durch mindestens: Fünf kurze, rasch aufeinanderfolgende Pfeifentöne anzeigen.

7e) Ein Fahrzeug, das sich einer Krümmung oder einem Abschnitt eines Fahrwassers oder einer Fahrrinne nähert, wo andere Fahrzeuge durch ein Sichthindernis verdeckt sein können, muß einen langen Ton geben. Jedes sich nähernde Fahrzeug, das dieses Signal jenseits der Krümmung oder des Sichthindernisses hört, muß es mit einem langen Ton beantworten.

Regel 35 Schallsignale bei verminderter Sicht

Innerhalb oder in der Nähe eines Gebiets mit verminderter Sicht müssen am Tag oder bei Nacht folgende Signale gegeben werden:

a)
Ein Maschinenfahrzeug, das Fahrt durchs Wasser macht, muß mindestens alle 2 Minuten einen langen Ton geben.
b)
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht, muß mindestens alle 2 Minuten zwei aufeinanderfolgende lange Töne mit einem Zwischenraum von etwa 2 Sekunden geben.
c)
Ein manövrierunfähiges Fahrzeug, ein manövrierbehindertes Fahrzeug, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug, ein Segelfahrzeug, ein fischendes Fahrzeug und ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug schleppt oder schiebt, muß an Stelle der unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale mindestens alle 2 Minuten drei aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz - geben.
d)
Ein fischendes Fahrzeug vor Anker und ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das bei der Ausführung seiner Arbeiten vor Anker liegt, müssen an Stelle der unter Buchstabe g vorgeschriebenen Signale das unter Buchstabe c vorgeschriebene Signal geben.
e)
Ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte Fahrzeug eines Schleppzugs muß, wenn bemannt, mindestens alle 2 Minuten vier aufeinanderfolgende Töne - lang, kurz, kurz, kurz - geben. 2Dieses Signal muß möglichst unmittelbar nach dem Signal des schleppenden Fahrzeugs gegeben werden.
f)
Sind ein schiebendes und ein geschobenes Fahrzeug miteinander zu einer zusammengesetzten Einheit starr verbunden, so gelten sie als ein Maschinenfahrzeug und müssen die unter Buchstabe a oder b vorgeschriebenen Signale geben.
g)
Ein Fahrzeug vor Anker muß mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. 2Ein Fahrzeug von 100 und mehr Meter Länge muß die Glocke auf dem Vorschiff läuten und unmittelbar danach auf dem Achterschiff etwa 5 Sekunden lang den Gong rasch schlagen. 3Ein Fahrzeug vor Anker darf außerdem drei aufeinanderfolgende Töne - kurz, lang, kurz - geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen und es vor einem möglichen Zusammenstoß zu warnen.
h)
Ein Fahrzeug auf Grund muß das Glockensignal und, soweit vorgeschrieben, das Gongsignal nach Buchstabe g geben, sowie zusätzlich unmittelbar vor und nach dem raschen Glockenläuten drei scharf voneinander getrennte Glockenschläge. 2Ein Fahrzeug auf Grund darf zusätzlich ein geeignetes Pfeifensignal geben.
i)
Ein Fahrzeug mit einer Länge von 12 und mehr, aber weniger als 20 Meter muss die unter den Buchstaben g und h vorgeschriebenen Glockensignale nicht geben. 2Es muss dann allerdings mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben.
j)
Ein Fahrzeug von weniger als 12 Meter Länge braucht die obenerwähnten Signale nicht zu geben, muß dann aber mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben.
k)
Ein Lotsenfahrzeug im Lotsdienst darf zusätzlich zu den unter Buchstabe a, b oder g vorgeschriebenen Signalen ein Erkennungssignal von vier kurzen Tönen geben.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Regel 36 Aufmerksamkeitssignale

1.Ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf ein Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit anderen Signalen nach diesen Regeln verwechselt werden können; es darf auch seinen Scheinwerfer auf die Gefahr richten, wenn es dadurch andere Fahrzeuge nicht verwirrt. 2.Jedes Licht, das die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs erregen soll, muß so beschaffen sein, daß es nicht mit einem Schiffahrtszeichen verwechselt werden kann. 3.Für die Zwecke dieser Regel ist die Verwendung von hoher Lichtstärke bei unterbrochenen Lichtern oder Drehlichtern, zum Beispiel Lichter mit umlaufender Blendscharte, zu vermeiden.

Dank an KaleuBT ;)

4.2 Schallsignal - Tafel

Die "Schallsignal-Tafel" steht unten zum Download bereit ;)

Hier stehen verschiedene Hörner für SchiffSim zum Download bereit.


© Andy Schweiger, Kelheim, den 03.05.2008
« Last Edit: May 04, 2008, 20:41:33 by HMS Borky »
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HMS Borky

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Re: Die kleine Seefahrtsschule
« Reply #5 on: May 03, 2008, 19:28:29 »

5. Kapitel


5.1 Flaggenführung auf Schiffen



Erklärung zur Grafik

Jedes Schiff vertritt die Flagge, die es fährt. Es ist so zu führen, dass es das Ansehen seiner Flagge und damit seines Landes oder Verbandesnicht schädigt. Der Stander eines Segelclubs verpflichtet ebenfalls.

Flaggen und Stander müssen in einwandfreiem Zustand sein. Alle Flaggen am Flaggenstock und unter der Saling müssen bis dicht an den Flaggenknopf bzw. bis dicht unter die Saling vorgeheißt sein. Flaggleinen dürfen keine Lose haben. Außer den nachstehend aufgeführten Flaggen und Standern sollen keine anderen Flaggen und Stander ständig gefahren werden.

Auf See sollen grundsätzlich keine Flaggen unter der Saling gefahren werden, um eine Verwechselung mit Flaggensignalen zu vermeiden.

Flaggen sollen bei einem Seitenverhältnis 6 : 10 eine der Yacht angemessene Größe haben.

Bundesflagge

Jede in Dienst gestellte Segel- und Motoryacht führt auf den Seeschiffahrtsstraßen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland die Nationalflagge. Die Nationalflagge ist die Bundesflagge.
Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden. Unter Segel kann die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung am Großsegel-Achterliek an einer Flaggenleine gefahren werden.

Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die Flagge in Fahrt im Topp des hinteren Mastes gefahren, im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich größer sein als die Seeflagge.
Die Nationalflagge darf nicht - wie oft üblich - am Achterstag gefahren werden.

Eine gecharterte Yacht führt grundsätzlich die Nationalflagge ihres Eigners. Lediglich in den Fällen, in denen der deutsche Charterer die Eigenschaft als Ausrüster im handelsrechtlichen Sinne (für das einem ausländischen Eigner gehörende Schiff) erwirbt, kann ihm auf Antrag vom Bundesminister für Verkehr die Befugnis verliehen werden, für eine bestimmte Zeit die Bundesflagge zu führen. Für Sportboote ist diese Voraussetzung in der Regel gegeben, wenn der Chartervertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge an Stelle der KA- bzw. DSV-Flagge unter der Backbord-sal ing fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen läßt.

Die Verbandsflagge

Die Verbandsflagge, also beispielsweise die Flagge der Kreuzer-Abteilung des DSV weht an Bord nur am Tage und nur in Verbindung mit der Bundesflagge. Sie wird im Hafen, vor Anker und beim Anlaufen eines Hafens unter der Steuerbordsaling gesetzt, im Ausland dagegen unter der Backbordsaling; ein gültiger Jahres-Mitgliedsausweis des Verbandes muß an Bord sein.

Gastflagge

Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten nur die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling nicht jedoch die Flaggen zuvor besuchter Länder.

Von einer Auslandsfahrt heimkehrende Yachten können im deutschen Hoheitsgebiet die Flaggen der besuchten Länder in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und in gleicher Größe untereinander nur am Tage der Heimkehr und beim jährlichen Absegeln unter der Steuerbordsaling zeigen.

Stander

Jede in Dienst gestellte Yacht muß den Stander eines der Vereine führen, bei dem sie eingetragen ist, auch wenn sie keine ständige Besatzung hat.

Der Stander wird im Großtopp gefahren, er weht bei Tag und Nacht. Kann der klassi-sche Standerstock nicht gesetzt werden, ist eine zweckdienliche Hilfskonstruktion zu wählen. Nur wenn auch dies nicht möglich ist, kann der Stander an oberster Stelle unter der Backbordsaling gefahren werden. Es darf jedenfalls nur ein Stander gesetzt werden. Eine Yacht, die bei mehreren Vereinen eingetragen ist, führt im allgemeinen den Stander des Vereins, dem sich der Eigner hauptsächlich angehörig fühlt; im Hafenbereich den heimischen Stander, in fremden Häfen den Stander des ältesten ortsan-sässigen Vereins, dem der Eigner angehört.

Der Stander am Flaggenmast eines Vereins weht vom Ansegeln bis zum Absegeln Tag und Nacht.

Sonstige Flaggen


Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen von Flaggen und Stander zu beachten. Das Führen einer Eignerflagge ist nicht mehr üblich.

Signalflaggen


Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen Vorschrif-ten verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn der Signalaustausch beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Die Größe der Signalflaggen ist so zu wählen, daß sie auch aus größerer Entfernung erkennbar sind.

Flaggengruß

Der Flaggengruß ist nach wie vor bei vielen seefahrenden Nationen gebräuchlich. Besonders in Großbritannien und in den skandinavischen Ländern wird darauf Wert gelegt.

Der Flaggengruß ist freiwillig, die Erwiderung eines Grußes jedoch Pflicht. Yachten können sich untereinander durch einmaliges "Dippen" der Flagge, oder, falls dieses wegen zu kurzen Flaggenstocks nicht möglich ist, durch Senken des Flaggenstocks mit der Flagge grüßen.

Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge halb nieder und heißt sie wieder vor, wenn die andere Yacht die Flagge niedergeholt hat.

Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt; dabei wird die eigene Flagge erst dann wieder geheißt, wenn das Kriegsschiff dies bereits getan hat.

Beim Begegnen einer Flottille von Kriegsschiffen oder Yachten grüßt man nur das durch den Führungsstander gekennzeichnete Schiff.

Flaggenparade

Das Zeremoniell der Flaggenparade ist nach wie vor internationaler Brauch.

Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der alle Flaggen wehen. Und zwar:

Vom 1. Mai bis 30. September von 8.00Uhr, in den übrigen Monaten von 9.00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21.00 Uhr.
Die Zeiten des Vorheißens und Niederholens geben ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff die größte Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an. Jede deutsche Yacht ist verpflichtet, in einem fremden Hafen sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Wird eine Flaggenparade durchgeführt, hat sie sich daran zu beteiligen.

Die Flaggenparade soll möglichst gleichzeitig mit den anderen Schiffen und Yachten durchgeführt werden und betrifft alle Flaggen. Eine Yacht, die im fremden Hafen vor-aussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade kein Mitglied der Besatzung an Bord hat, holt vorher alle Flaggen ein.

Versäumnisse bei der Flaggenparade gelten als Mißachtung der am Platz wehenden Nationalflagge.

Das Wehenlassen der Flaggen über Nacht im Hafen gilt als Zeichen grober Nachlässigkeit. Auf See kann die Nationale nachts oder bei schlechtem Wetter niedergeholt werden, jedoch nicht in Grenzgewässern. Im übrigen wird sie gesetzt bei der Annäherung von Kriegsschiffen und Behördenfahrzeugen.

Wird in einem Yachthafen oder an Land der Flaggenmast eines Vereins beflaggt, erfolgt das Vorheißen und Niederholen aller Flaggen möglichst gleichzeitig innerhalb der Flaggenzeit, im übrigen wie an Bord. Andernfalls soll die Bundesflagge als erste vorgeheißt werden. Dann folgen die Landes- und sonstigen Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge werden die Flaggen niedergeholt.

Flaggengala

Bei festlichen Anlässen flaggen die Yachten im Hafen und vor Anker über die Toppen. Zum Ausflaggen werden ausschließlich die Signalflaggen verwendet. Sie werden vom Vorschiff über die Toppen bis zum Achterschiff gesetzt. Dabei ist die Reihenfolge: Ein Stander oder Wimpel, anschließend zwei Flaggen usw., vorgegeben.
Eine andere Regelung besagt:
Bei Festlichkeiten ist die richtige Reihenfolge der Beflaggung vom Vorschiff nach Achtern: A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, Null.
(Erklärung siehe "5.2 Flaggenalphabet")

Trauer


Als Zeichen der Trauer wird die Flagge halbstocks gesetzt. Falls dieses nicht möglich ist, ist ein Trauerflor über der gesetzten Flagge üblich.

Im allgemeinen wird nur im Hafen oder vor Anker Trauer gezeigt, in Fahrt nur dann, wenn sich ein Toter an Bord befindet. Die Trauer dauert bis zur Beendigung der Beisetzung.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in bestimmten ausländischen Ländern das Thema Flaggenführung und Flaggengala sehr ernst genommen wird, deshalb sollten sich deutsche Yachten als Gäste den dortigen Gepflogenheiten anpassen.


5.2 Flaggenalphabet

Flaggen von A-Z

A     „Ich habe Taucher unten; halten Sie sich gut frei von mir bei langsamer Fahrt.“

B         â€žIch lade/lösche/befördere gefährliche Güter.“

C      â€žJa."

D         â€žHalten Sie sich frei von mir; ich bin manövrierbehindert.“

E      â€žIch ändere meinen Kurs nach Steuerbord.“

F      â€žIch bin manövrierunfähig; nehmen Sie Verbindung mit mir auf.“
G      â€žIch brauche einen Lotsen.“

H      â€žIch habe einen Lotsen an Bord.“
I         â€žIch ändere meinen Kurs nach Backbord.“
J         â€žHalten Sie sich gut frei von mir. Ich habe Feuer im Schiff und gefährliche Ladung an Bord.“

K         â€žIch möchte mit Ihnen Verbindung aufnehmen.“

L      â€žBringen sie Ihr Fahrzeug sofort zum Stehen!“ (z. B. Aufforderung durch die Wasserschutzpolizei)

M         â€žMeine Maschine ist gestoppt; ich mache keine Fahrt durchs Wasser.“

N         â€žNein.“

O         â€žMann über Bord!“

P      â€žAlle Mann an Bord, Fahrzeug  will auslaufen (im Hafen).“ / „Meine Netze sind an Hindernis festgekommen (auf See).“ Die Signalflagge „P“ ist auch als Blauer Peter bekannt.

Q         â€žAn Bord alles gesund, ich bitte um freie Verkehrserlaubnis“. Die Signalflagge „Q“ wird auch als Zollstander benutzt.
R         Hat als einzelne Flagge heute keine Bedeutung mehr. Historische Bedeutung war das Anzeigen einer schiffbaren Passage auf dem Gegenkurs. Symbolisiert das Bereitschaftsboot Ostsee (BBO) bestehend aus einer Marineeinheit, einem Zollboot oder einem Polizeiboot!

S      â€žIch arbeite/fahre rückwärts.“

T         â€žHalten Sie sich von mir frei; ich bin beim Gespannfischen.“

U      â€žIhnen droht Gefahr.“

V         â€žIch brauche Hilfe.“

W      â€žIch brauche ärztliche Hilfe.“

X         â€žBrechen Sie Ihr Manöver ab. Achten Sie auf meine Signale.“

Y      â€žIch treibe vor Anker.“
Z      â€žIch benötige einen Schlepper.“ / „Ich setze Netze aus (Fischer).“

Flaggen von 0-9

0

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3

4

5

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7

8

9

Quelle der Grafiken: wikipedia.de


© Andy Schweiger, Kelheim, den 03.05.2008
« Last Edit: July 01, 2008, 13:22:29 by HMS Borky »
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