ECB
Express Cargo Bill: Verschiffungspapier als Alternative zum Konnossement*. Das E. ist ein nicht handelbares Namenspapier und wird in Fahrtgebieten mit kurzen Transitzeiten eingesetzt. Es wird per Datenfernuebertragung an den Empfangsort uebertragen, da der postalische Versand eines B/L zu langwierig waere und damit zu verzoegerter Auslieferung der Ladung fuehren wuerde.
*Konnossement (B/L Bill of lading)
Das Vom Verfrachter ausgestellte Urkunde, die ein Empfangsbekenntnis und ein Auflieferungsversprechen enthält (Haager Regeln 1937)
• Ein Wertpapier, d.h. Urkunde, die ein privates Recht verbrieft, das ohne sie nicht geltend gemacht und nicht übertragen werden kann
• Traditionspapier, d.h. ein Wertpapier, dessen Übergabe für den Erwerb von Rechten an einer Ware die gleiche Wirkung hat, wie die Übergabe der Ware selbst. „B/L vertritt die Ware“ §650
• Im Stückgut- und Linienverkehr Übernahme- oder received-B/L („empfangen zur Verschiffung“), von anderen Personen (Landpersonal, Agent) ausgestellt
• Im Massengut- und Trampverkehr Bord- oder shipped-B/L („verlagen auf MS…“), Konnossement wird vom Kapitän ausgestellt
• Ablader hat Anspruch auf Ausstellung des B/L und auch Einfluss auf den Inhalt: Zunächst bekommt er ein Übernahme-Konnossement, wenn die entsprechende Ladungspartie an Bord, dann das Bord-Konnossement. Er bestimmt auch die Anzahl der Ausfertigungen. Er füllt die Formulare aus und lebt sie zusammen mit dem „mate´s receipt“ zur Unterschrift vor. Auf Verlangen des Kapitäns muss er die „captain´s copy“ unterschreiben