Hallo,
bei der Jumbo ist mir aufgefallen das die Lichterführung--meiner meinung nach--nicht O.K ist.
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt führt nach Regel 23 der KVR
* ein Topplicht vorn,
* ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere,
* Seitenlichter,
* ein Hecklicht.
Abhängig von der Länge des Maschinenfahrzeugs gelten abweichende Vorschriften.
es geht um das 2.Toplicht, muß es nicht
senkrecht über den ersten Toplicht stehen so wie auf dem Foto.
Bei Nachtfahrt mit der Jumbo,(Kamera von vorne) ist das achtere Toplicht (auf dem Peildeck) ca. 2 Meter zuweit an Steuerbord.
Naja wie gesagt ich weiss es nicht genau, ist mir auch egal, aber vielleicht Herrn Jumbo nicht der hat bezahlt.
mfg
beluga09